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Kassenbonpflicht ab Januar 2020 - Kassenzettel ausdrucken

Ab Januar 2020 besteht für alle Unternehmer in Deutschland eine Belegausgabepflicht. Alle die mit einem elektronischen Kassensystem arbeiten müssen ihren Kunden zukünftig einen Beleg aushändigen. Arbeiten Sie mit einer offenen Ladenkasse sind Sie von diesem Gesetz nicht betroffen.

Gültig ist dieses Gesetz für alle Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Dienstleistung, Handwerk und Einzelhandel.

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                                                                              - Andreas Hutner - 

In welcher Form muss der Kassenbon ausgehändigt werden?

Jedem Unternehmer bleibt es selbst überlassen, ob er den Kassenbeleg in elektronischer oder in Papierform anbieten möchte. Wenn den Kunden ein elektronischer Beleg angeboten wird, muss dieser auch zu jeder Zeit zugänglich sein. Die Ansicht auf dem Kassenterminal ist dafür nicht ausreichend, denn der Kunde benötigt den Zugang zu einem standardisierten Format wie PDF oder JPG.
Wenn Sie mit Thermorollen oder Normalpapierrollen arbeiten reicht es, dem Kunden den ausgedruckten Bon anzubieten.

Der Kunde hat natürlich das Recht, den Kassenzettel abzulehnen, da er nicht dazu verpflichtet ist diesen anzunehmen.

Kann sich ein Unternehmen von der Ausgabepflicht befreien lassen?

Eine Befreiung der Ausgabepflicht ist grundsätzlich möglich. Besteht der tägliche Kundenkreis aus einer Vielzahl von unbekannter Kunden, kann aus Unzumutbarkeitsgründen beim Finanzamt eine Befreiung beantragt werden. Jeder Behörde ist es allerdings noch frei überlassen ob sie so einen Antrag annehmen oder ablehnen möchten.

Eine solche Befreiung befreit aber nicht von dem Anspruch der Kunden auf einen Kassenzettel. Wenn der Kunde einen Beleg verlangt, hat dieser auch ein Recht darauf.

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Warum gibt es diese Belegausgabepflicht?

Erlassen wurde dieses Gesetz um einer Kassenmanipulation und einer Manipulation von Rechnungsfolgen entgegenzuwirken. Steuerhinterziehung soll so aktiv vorgebeugt werden, da jede Rechnung eine eindeutige Identifikationsnummer (Rechnungsnummer) erhält. Ist diese Nummernkette also nicht fortlaufend und wird unterbrochen, kann von einem Betrug ausgegangen werden.

Welche Daten müssen auf dem Kassenbon stehen?

Der Kassenbon sollte selbstverständlich auch mit den passenden Informationen erstellt und ausgehändigt werden. Auch hier gibt es klare Vorschriften die Sie beachten müssen:

  • Name + Anschrift: Name und Anschrift müssen vollständig angegeben werden
  • Datum + Uhrzeit: Datum der Belegausstellung und die Uhrzeit von Kaufbeginn bis Ende
  • Art + Menge: Name und Menge des verkauften Produkts
  • Transaktionsnummer: eine fortlaufende Nummer die den Vorgang identifiziert
  • Betrag und Steuersatz: Entgelt und anfallender Steuerbetrag in Summe, sowie der Steuersatz
  • Seriennummer (seit 2020): Die Seriennummer des Kassensystems muss angegeben werden
  • Betrag je Zahlungsart: Wie viel vom Betrag bar oder per Karte bezahlt wurde
  • Signaturzähler
  • Prüfwert
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