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Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum richtig auszeichnen

Für die Lebensmittelkennzeichnung gibt es bestimmte Vorgaben, über die Sie sich vor dem Verkauf Ihrer Produkte unbedingt informieren sollten. Welche Pflichtangaben auf Ihren Lebensmitteln angegeben werden müssen hängt aber vom jeweiligen Produktbereich ab. Außerdem wird bei der Kennzeichnung zwischen verpackten und unverpackten Lebensmitteln entschieden. Detaillierte Infos hierzu finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Produkte mit einer Chargennummer auszeichnen

Für Lebensmittel existiert die sogenannte Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV). Alle Lebensmittel (mit wenigen Ausnahmen) müssen mit einer entsprechenden Losnummer ausgezeichnet werden. Anhand dieser Nummer lässt sich das Produkt zu der jeweiligen Charge zurückverfolgen. Im Fall eines Fehlers oder einer Verunreinigung kann dann die komplette Charge identifiziert und aus dem Verkauf genommen werden.

Im medizinischen Bereich wird bei der Auszeichnung der Arzneimittel die Bezeichnung Lot Nummer oder Chargennummer verwendet. Viele Produktionsstätten verwenden ebenfalls die Bezeichnung „Chargennummer“ zur Auszeichnung für ihre Produkte.

Bei uns wird sehr oft die Kombination aus Chargennummer und MHD Datum angefragt. Wir haben unser Sortiment daher auch entsprechend angepasst und bieten Ihnen hier eine passende Kombination aus bedruckten Etiketten und Preisauszeichner an. 

Lebensmittel mit dem MHD Datum auszeichnen

Bei allen Lebensmitteln und Produkten mit Haltbarkeitsdatum muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum? Es gibt an bis wann das ungeöffnete Produkt seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Für die Haltbarkeit mancher Lebensmittel spielt die richtige Lagerung (Temperatur) eine wichtige Rolle. Solche Bedingungen sollten dann zwingend auf Ihren Produkten mit angegeben werden.

Hält das Produkt weniger als 3 Monate müssen Sie Tag und Monat (05.12) angeben. Bei einer Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten muss der Monat und das Jahr (12.2020) angegeben werden. Lebensmittel die länger als 18 Monate halten, müssen nur mit dem Jahr (2020) ausgezeichnet werden bis zu dem sie haltbar sind.

Für frisches Obst, Gemüse, Kaugummi, Zucker, Speisesalz, Essig, Wein und Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10% oder mehr, ist ein MHD nicht vorgeschrieben.

Leicht verderbliche Lebensmittel die nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr darstellen können müssen mit dem Verbrauchsdatum ausgezeichnet werden. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag an dem das Produkt noch gegessen werden darf.

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Individuelle Preisetiketten und Preisauszeichner

Bei HUTNER erhalten Sie individuelle Preisetiketten in verschiedenen Formaten und Farben. Die Etikettenfarbe und die Druckfarbe sind frei wählbar, gerne können Sie uns auch Ihre Wunschfarbe als HKS Farbton angeben.  Das Standardmaß für die Chargennummer und MHD Auszeichnung ist 26x16 mm. Hier werden beide Informationen zweizeilig in die Mitte vorgedruckt und Sie können anschließend oben und unten Ihre Daten auszeichnen.

Wir bieten Ihnen bereits eine kleine Menge ab 5 Rollen oder eine große Menge ab 30/36 Rollen (Kartoneinheit) an. Planen Sie Ihren Bedarf bitte immer so, dass die Etiketten innerhalb 1 Jahres aufgebraucht werden. Eine zu lange Lagerung kann die Klebkraft beeinflussen, diese lässt mit der Zeit nämlich nach.

Zum Auszeichnen dieser Etiketten eignet sich unser Blitz S16 Profi Preisauszeichner 2 zeilig besonders gut. In der oberen Zeile ist an erster Stelle bereits ein L im Druckband vorhanden. Viele Chargennummern / Lotnummern fangen mit einem integrierten L an. Wir können die Druckbänder für Ihre Anwendung natürlich individuell anpassen, wir beraten Sie sehr gerne.

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