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Plastiktütenverbot ab Januar 2022 - Was Sie alles wissen müssen

Haben Sie das schon gewusst? Ab Januar 2022 tritt die neue Änderung des Verpackungsgesetztes in Kraft. Händler dürfen ab Anfang nächsten Jahres an Ihre Kundschaft keine Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer ausgeben. Bei einem Verstoß gegen das Verbot können auch Bußgelder anfallen!

Hiervon ausgenommen sind alle Plastiktüten die dünner als 15 Mikrometer sind. Hierzu zählen zum Beispiel die bekannten „Hemdchenbeutel“ oder „Knotenbeutel“, die wir von der Obst- und Gemüsetheke kennen.

Warum werden nicht alle Plastiktüten verboten?

Wieso sind die dünnen „Hemdchenbeutel“ weiterhin erlaubt, aber andere Plastiktüten nicht? Diese Beutel werden zum Transport von gekauftem Obst und Gemüse verwendet und ermöglichen es den Kunden nur eine kleine Menge der Lebensmittel zu kaufen. Hiermit wirken wir aktiv der Lebensmittelverschwendung entgegen, da so meistens auch nur so viel gekauft wird, wie der Kunde wirklich verbraucht.

Außerdem gibt es aktuell leider kaum umweltfreundliche Alternativen, die für den Lebensmitteltransport zur Verfügung stehen. Daher sind die „Hemdchenbeutel“ vom kommenden Verbot ausgenommen.

Da die Bundesregierung das Ziel verfolgt, Verpackungen und Verpackungsmüll zu reduzieren, soll das Verbot auch grundsätzlich die Hersteller dazu motivieren, weniger Produkte in Plastik zu verpacken.

Wie hat sich der Plastikverbrauch in Deutschland entwickelt?

Bereits seit 2016 gibt es eine Vereinbarung mit dem Handel, Plastiktüten nur noch gegen Bezahlung anzubieten. Seitdem ist der Verbrauch der Plastiktüten deutlich zurückgegangen! Seit 2015 beträgt der Rückgang mehr als 60% und wir Deutschen verbrauchen nur noch ca. 18 Plastiktüten pro Jahr. Insgesamt entspricht das rund 1,49 Milliarden Tüten, so das Bundesumweltministerium.

Trotz des starken Rückgangs des Plastiktaschenverbrauchs ist der Verpackungsverbrauch in Deutschland immer noch viel zu hoch! Besonders Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen haben daran einen sehr großen Anteil. In Deutschland werden laut BMU stündlich ca. 320.000 Einweg Becher verbraucht, davon sind 140.000 To-Go-Becher. Laut Umweltbundesamt haben die Kunststoffabfälle zwischen 2015 und 2017 um 3,9% zugenommen.

Was unternimmt die Regierung, um Plastikmüll zu verringern?

Seit Anfang 2019 gilt unser Verpackungsgesetz, um Verpackungsabfälle zu verringern und den Recyclingkreislauf zu stärken. Die Recyclingquote hat sich seitdem deutlich erhöht und Hersteller mit recyclingfähigen Verpackungen werden belohnt. Außerdem ist es gesetzlich festgelegt, Einweg-und Mehrwegflaschen deutlich als diese zu markieren, um den Kunden die Kaufentscheidung zu erleichtern. So sollen wiederverwertbare Produkte in den Vordergrund gerückt werden, um überflüssiges Plastik zu vermeiden.

Ab Juli 2021 sind Wegwerfprodukte aus Plastik, wie zum Beispiel Einwegbesteck, Strohhalme und Wattestäbchen verboten. Auch To-Go-Becher und Einwegbehälter aus Styropor sind dann nicht mehr erlaubt. Wir empfehlen Ihnen hier unsere To-Go Foodverpackungen aus Bagasse, Kraftpapier und Chinet.

 

Alle Hersteller und Händler müssen sich zudem an den Reinigungskosten zur Beseitigung von Wegwerfmüll beteiligen. Bisher zahlten allein alle Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren einen Teil der Reinigungskosten. Im Oktober 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten.

Sie möchten mehr über das Thema Plastiktütenverbot und das Verpackungsgesetz wissen? Besuchen Sie jetzt die Seite der Bundesregierung.

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