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Einwegplastik-Verbot 2021 - Welche Produkte sind verboten?

Seit dem 03. Juli 2021 gilt das neue Verbot für alle Einweg-Produkte aus Kunststoff.

Verboten sind:

> Einwegbesteck
> Einweggeschirr
> Trinkhalme
> Rührstäbchen
> Wattestäbchen
> Luftballonstäbe
> To-Go Getränkebecher
> Fast-Food-Verpackungen
> Wegwerfbehälter für Essen aus Styropor

Außerdem Wegwerf-Produkte aus biobasiertem oder biologisch abbaubarem Kunststoff:

> Wegwerfteller
> Wegwerfbecher
> Wegwerfbesteck

Weiterhin erlaubte Produkte aus oder mit Kunststoff müssen zwingend als Umweltschädlich gekennzeichnet werden. Außerdem muss auch eine Kennzeichnung vorhanden sein, die die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die richtige Entsorgung hinweist.

> Feuchttücher und Hygieneartikel
> Zigaretten mit kunststoffhaltigem Filter

Auf Bussgeldkatalog.net finden Sie weitere Informationen zum Einwegplastik-Verbot.

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Wie kam es zu einem Verbot von Einweg-Kunststoff-Produkten?

Durch die steigende Nachfrage an Essen To-Go und die bequeme Lieferung durch verschiedenste Lieferdienste, entsteht eine riesige Menge Müll. Leider werden viele Kaffeebecher und Essen in Styropor Boxen in der Umwelt in Parks, an Uferböschungen und am Straßenrand entsorgt.

Jedes Jahr gelangen weltweit viele Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere. Davon besteht rund 85% Prozent aus Kunststoff! Mit der Zeit zersetzt sich das Plastik zu kleinen Teilchen, die dann auf unbestimmte Zeit im Umweltkreislauf bleiben. Das Plastik beeinträchtigt dadurch nicht nur die Erholung der Natur und der menschlichen Gesundheit. Die Folge sind auch viele tote Meeresbewohner, die an dem Plastik ersticken.

Wie viel Einweg-Müll produziert Deutschland?

Jede Stunde werden in Deutschland ca. 320.000 Einweg-Becher verbraucht. Bereits im Jahr 2017 verzeichnete die Abfall Bilanz mehr als 346.000 Tonnen Müll von Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen.

Produkte mehrfach zu nutzen, anstatt sie direkt nach dem Gebrauch wegzuwerfen, unterstützt unsere Umwelt. Allein in Deutschland werden hunderttausende Tonnen Kunststoff nur für Einwegplastikflaschen verbraucht. Mehrwegflaschen können allerdings bis zu 50 Mal wiederverwendet werden!

Seitdem das neue Verpackungsgesetz gilt, wurden bereits ca. 50% mehr Kunststoffverpackungen recycelt. Aufgrund des Einwegkunststoffverbots sind auch bereits viele Unternehmen auf eine Herstellung von Mehrwegprodukten umgestiegen, um so die Müllproduktion zu verringern.

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Gibt es weitere Maßnahmen zur Plastikmüllvermeidung?

Ab Januar 2022 sind alle leichten Plastiktüten zwischen 15 und 50 my Wandstärke verboten. Diese dürfen dann nicht mehr an die Kunden ausgegeben werden.

Außerdem müssen Einweg- und Mehrwegflaschen deutlicher markiert werden, damit es Verbraucherinnen und Verbraucher die Kaufentscheidung erleichtert und so überflüssiges Plastik vermieden werden kann.

Ab 2022 gilt die Pfandpflicht für alle Einweg-Kunststoffflaschen bis zu drei Litern. Ab 2024 gilt die Pfandpflicht dann auch für Milchgetränke in Plastikflaschen. Ab 2025 müssen alle PET-Einwegflaschen aus mindestens 25% Recycling-Plastik hergestellt werden. Diese Neuregelungen wurden am 20. Januar dieses Jahres auf den Weg gebracht.

Ab 2023 müssen alle Caterer, Restaurants und Lieferdienste Mehrwegbehälter zum Mitnehmen von Essen und Getränken anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen, bei denen die Kunden das Essen auch in mitgebrachte Behälter füllen lassen können.

Was können Sie tun um Plastikmüll zu vermeiden?

> Wählen Sie im Supermarkt bewusst Produkte ohne Verpackung, oder mit nachhaltigen Verpackungen aus. Hier können Sie sich beispielsweise am Umweltzeichen „Blauer Engel“ orientieren.

> Nehmen Sie Ihre eigenen Tüten mit zum Einkaufen und verwenden Sie wiederverwendbare Obst- und Gemüsenetze, statt den dünnen Plastiktüten.

> Viele Kaffees und Bäcker bieten bereits an, Getränke in einen mitgebrachten Becher abzufüllen. Solche Angebote sollten Sie wahrnehmen und auf Einwegbecher verzichten.

> In vielen Restaurants können Sie Ihr Essen in mitgebrachte Dosen und Behälter packen lassen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

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