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Speiseinsekten - sind Insekten für den menschlichen Konsum geeignet?

Was sind Speiseinsekten?

Hierbei handelt es sich um Insekten, die für den menschlichen Konsum geeignet sind, bzw. als Lebensmittel zugelassen sind. Fachsprachlich wird der menschliche Verzehr von Speiseinsekten als Anthropo-Entomophagie bezeichnet.

Was spricht für den Verzehr von Insekten?

In vielen Teilen der Welt ist der Verzehr von Insekten schon lange Normalität. Dadurch gab es bei der Einführung verschiedener Insekten als neues Lebensmittel in der EU auch weniger Vorbehalte und weniger Auflagen.

In vielen Ländern ist das Angebot je nach Region sehr umfangreich, da die Insekten dort nicht nur lebend verkauft werden dürfen, sondern viele Straßenstände diese vor Ort zubereiten und verkaufen.

Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, sprechen einige Gründe für eine insektenhaltige Ernährung. Sie enthalten viele Proteine, sind einfach zu züchten, und weisen im Vergleich zu anderen tierischen Produkten, eine deutlich günstigere Klimabilanz auf.

Somit könnten sie zukünftig bei der Thematik der Unter- und Mangelernährung durch die wachsende Weltbevölkerung, eine wichtige Rolle spielen.

Welche Insekten sind in der Europäische Union als Lebensmittel zugelassen?

  • Mehlwürmer (Tenebrio molitor im Larvenstadium) - getrocknet - seit dem 01.06.2021 (2021/882) zugelassen
  • Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) - getrocknet, gefroren, pulverförmig - seit dem 12.11.2021 (2021/1975) zugelassen
  • Hausgrille (Acheta domesticus) – getrocknet, gefroren, pulverförmig - seit dem 10.02.2022 (2022/188) zugelassen
  • Glänzendschwarzer Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus im Larvenstadium) – getrocknet, gefroren, pastenartig, gemahlen - seit dem 05.01.2023 (2023/58) zugelassen

 

Welche Produkte mit Speiseinsekten werden bereits in Deutschland angeboten?

  • Hamburger-Bratlinge aus Insektenmehl (meist Würmer oder Grillen)
  • Fitness- bzw. Eiweißriegel aus gemahlenen Insekten (meist Grillen)
  • Pasta aus Weizenmehl, die mit Insektenmehl angereichert ist (Grillen oder Mehlwürmer)
  • Mit Insektenmehl gebackenes Brot (meist Grillen)

 

Zulassung in der EU

Für Produkte mit und aus Speiseinsekten müssen in der EU die allgemeinen Lebensmittel Vorschriften eingehalten werden. Vor dem Inverkehrbringen muss von dem Lebensmittelunternehmer geprüft werden, ob das Produkt unter die Novel-Food-Verordnung fällt. Zu dieser Verordnung über neuartige Lebensmittel zählen Lebensmittel, die aus ganzen Tieren oder Teilen daraus bestehen.

Für diese Produkte muss vorab ein Genehmigungsantrag gestellt werden.

Nach einer Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidet dann die EU Kommission, ob das Produkt als Novel-Food (neuartiges Lebensmittel) auf den Markt darf.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Bundeszentrum für Ernährung.

 

Grundsätzlich sind Insekten also für den menschlichen Konsum geeignet und nach eingehender Prüfung sogar eine wertvolle Proteinquelle.

Besonders bei dieser Thematik spielt aber natürlich Transparenz eine große Rolle. Hersteller und Lebensmittelproduzenten müssen den Endkunden zu jeder Zeit mittels klar ersichtlicher Inhaltsangaben informieren, welche Bestandteile in dem Produkt enthalten sind.

So kann auch weiterhin jeder selbst entscheiden, welche Lebensmittel und tierische Produkte man zu sich nimmt. 

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